Gebührenbremse-Gesetz 2024

Geld, Gebühren

Information zum Gebührenbremsen-Gesetz 2024

Der Bund gewährte den Ländern bzw. Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, für die Wasserversorgung, für die Abwasserbeseitigung und für die Müllabfuhr im Jahr 2024. Die Verteilung der Mittel an die Gemeinden richtet sich nach der Bevölkerungszahl, wodurch sich für die Gemeinde Prambachkirchen ein Zuschuss von 49.805 Euro ergibt.

Die Mittel sind in der Form der Gewährung eines privatrechtlichen Zuschusses an die mit Stichtag 1. Juni 2024 gemeldeten Gebührenpflichtigen zu verwenden und spätestens im dritten Quartal 2024 in einer Gebührenvorschreibung, in der die Förderung wirksam wird, auszuweisen.

In der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2024 wurde die Verwendung des Zweckzuschusses im Bereich Abfallbeseitigung einstimmig beschlossen. Bei einer Anzahl von 2.992 Hauptwohnsitzen, welche am Stichtag durch die Müllabfuhr erfasst waren, ergibt sich ein Zuschuss von ca. 16,65 Euro pro Person. Diese Gutschrift wird nun im dritten Quartal 2024 in der Gebührenvorschreibung berücksichtigt.






25.07.2024