Heizkostenzuschuss OÖ. 2025/2026

Heizkostenzuschuss

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 16. März bis 15. Mai 2026 online beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt frühestens ab 01. April 2026. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gewährung gelistet.


Wer wird gefördert?

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in OÖ. seit zumindest 01. März 2026
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurden für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).


Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben.

Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.


Was wird gefördert?

Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.


Wie wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/2026 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.

1. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro

2. Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.



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10.02.2026