Infrastrukturkostenbeitrag

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Infrastrukturkostenbeitrag für Baulandwidmungen

Die Umwidmung von Grünland in Bauland ist einerseits gut für das Wachstum und die Entwicklung der Gemeinde, andererseits entstehen der Gemeinde dadurch sehr hohe Kosten für die Aufschließung des gewidmeten Baulandes. Damit diese Kosten nicht zur Gänze bei der Gemeinde (sprich bei der Allgemeinheit) hängen bleiben, ermächtigt das Oö. Raumordnungsgesetz die Gemeinden, mit den Widmungswerbern sogenannte Infrastrukturkosten-Vereinbarungen abzuschließen. Damit wird im Vorfeld der Umwidmung festgelegt, welchen Kostenbeitrag der Widmungswerber zur Errichtung der Infrastruktur (Kanal, Wasser, Straße, Beleuchtung, etc.) leistet.

 In der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Prambachkirchen am 06.02.2020 wurde auf Antrag aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen ein einstimmiger Beschluss zur Festsetzung eines Infrastrukturkostenbeitrages für künftige Baulandwidmungen gefasst. 

Demnach sind für alle künftigen Baulandwidmungen Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarungen abzuschließen. Die Bemessung des Infrastrukturkostenbeitrages erfolgt entsprechend den tatsächlich anfallenden Investitionskosten mit einer Obergrenze von 20 Euro pro m² Netto-Baulandfläche. Die Wirksamkeit der Vereinbarung tritt mit Beschluss am 06.02.2020 in Kraft und gilt für alle künftigen Bauland- Widmungen im Gemeindegebiet. Ausnahmen bzw. Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.