Energieeffizienzmaßnahmen

EU Energieeffizienz Richtlinie - Neue Regelungen für öffentlich genutzte Gebäude:

Die neue europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) sieht verschiedene Maßnahmen und Instrumente vor, die darauf abzielen, die Energieeffizienz in Europa zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Rolle von Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen als Vorbilder bei der Energiewende.

Was bringt der Artikel 6 der neuen europäischen Energieeffizienz-Richtlinie für Gemeinden?

Gemeinden haben ein Inventar (eine Bestandsliste) der beheizten (bzw. gekühlten) Gebäude zu erstellen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden und die jeweils eine beheizbare Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen.

Das Inventar soll einen Überblick über den Energieverbrauch und die energetische Qualität der Gebäude liefern und damit als Werkzeug für Verbesserungsmaßnahmen sowie Energie- und Kosteneinsparungen dienen.


Gebäudeinventar_Energieeffizienzmaßnahmen