Hundehalter Infos - Hundeanmeldung

Hundehalter Infos

Das OÖ. Hundehaltegesetz 2002 wurde mit September 2021 neu novelliert.


Anmeldepflicht für Hunde

Lt. Hundehaltegesetz, muss eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen melden.


Für die Anmeldung des Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Hundeausweis (Daten Ihres Hundes inkl. Chip-Nr.)
  • Sachkundenachweis (die Hundehalterausbildung wurde wesentlich erweitert, die Ausbildung muss vor Anschaffung des Hundes absolviert werden, die Dauer der Ausbildung beträgt 6 Stunden)
  • Ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung, mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro, besteht.
  • NEU dazu kommt: Die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz


Chip-Pflicht für Hunde

Jeder Hundehalter kann selbst mit der Chip-Nummer seines Hundes über den Link http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx überprüfen, ob sein Hund in der Österreichischen Hundedatenbank registriert ist.

Lt. Tierschutzgesetz § 24a müssen Hunde nicht nur durch einen Mikrochip gekennzeichnet, sondern auch in eine bundesweite Hundedatenbank eingetragen werden. Nur so kann ein eventuell entlaufener Hund auch mit dem Hundehalter in Verbindung gebracht werden.

Registrieren können Sie Ihren Hund hier:

  • Direkt beim Tierarzt
  • Online über den Link http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at (das geht jedoch nur mit einer Bürgerkarte oder ID-Austria)
  • Via Formular an die BH Eferding/Grieskirchen (Formular liegt bei uns auf der Gemeinde auf)

Kosten:

EUR 50,00 Hundesteuer pro Jahr

EUR 4,00 Hundemarke