Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen 36,-- Euro und 50,-- Euro, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit für Personen, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Gericht hat eine Person, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, auf ihren Antrag für ehemündig zu erklären, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist und sie für diese Ehe reif erscheint.
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig