Semesterticket für Studierende

Richtlinien
Zuschusses zu den Kosten einer Semesternetzkarte für Studierende

Aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 27. Juni 2017 wird an StudentInnen, die laut den nachstehenden Richtlinien anspruchsberechtigt sind, seit dem Wintersemester 2017 ein Zuschuss zu den Kosten einer Semesternetzkarte gewährt: 

  1. Es werden 50 % der Kosten des aktuellen Semestertickets, maximal jedoch € 75,00 pro Semester ausbezahlt. 
  2. Die Förderung erhalten Studierende, welche per Stichtag 31.03. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester) des Studienjahres ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Prambachkirchen haben und dieser für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht bleibt. Bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb dieser Frist ist die Förderung zur Gänze zurückzuzahlen. 
  3. Die Förderung wird je Studiensemester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bezogen werden. 
  4. Die Förderung wird an StudentInnen ausbezahlt, welche an einer Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität im In- oder Ausland studieren. 
  5. Dem Förderansuchen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semestertickets oder die Zahlungsbestätigung beizulegen. 
  6. Das Förderansuchen ist unter Vorlage eines Lichtbildausweises mit den erforderlichen Nachweisen beim Marktgemeindeamt Prambachkirchen im laufenden Semester zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie beim Gemeindeamt (www.prambachkirchen.at/Buergerservice/Foerderungen). 
  7. Eine Förderung eines bereits absolvierten/abgelaufenen Semesters ist nicht möglich. 

Rechtsgrundlagen: 

Ein Rechtsanspruch auf den gegenständlichen Zuschuss kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.

Richtlinien Semesterticket (418 KB) - .PDF

Zuständig

Formulare