Klimaticket - Förderung für Schüler, Lehrlinge oder Studenten

Aufgrund Beschluss des Gemeinderates vom 30.06.2022 wird eine Förderung in der Höhe von € 150,00 gewährt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:


  1. Hauptwohnsitz in Prambachkirchen für mind. 10 Monate während der Gültigkeitsdauer des Klimatickets
  2. Die Förderung wird nur an Schüler, Lehrlinge oder Studenten ausbezahlt.
  3. Erwerb des Klimatickets Österreich bzw. OÖ. und Bezug der Familienbeihilfe.
  4. Dem Förderansuchen ist eine Kopie des Klimatickets Österreich bzw. des Klimatickets OÖ des jeweiligen Schul-, Lehr- bzw. Studienjahres beizulegen. Weiters eine Bestätigung über den Schulbesuch, Schülerausweis bzw. Berufsschulausweis oder Inskriptionsbestätigung. 
  5. Die Förderung wird einmalig je Kalenderjahr gewährt.
  6. Die Frist zur Antragstellung beginnt 10 Monate nach Erwerb der Klimatickets Österreich bzw. des Klimatickets OÖ und endet 2 Monate nach Ablauf der Tickets.
  7. Es wurde von Studenten für das jeweilige Studienjahr kein Semesterticket beantragt. 


Rechtsgrundlagen:

Ein Rechtsanspruch auf den gegenständlichen Zuschuss kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände wird die Entscheidungsbefugnis dem Gemeinde-Vorstand übertragen. Diese Richtlinien treten mit dem Schuljahr 2022/2023 in Kraft.

Richtlinien über Förderung des Klimatickets für Schüler, Lehrlinge oder Studenten (787 KB) - .PDF

Zuständig

Formulare