Hundehalter Infos - Hundeanmeldung

Hundehalter Infos

Das OÖ. Hundehaltegesetz wurde per 1. Dezember 2024 erneuert.


Anmeldepflicht für Hunde

Lt. Hundehaltegesetz, muss eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen fünf Tagen melden.


Für die Anmeldung des Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Hundeausweis (Daten Ihres Hundes inkl. Chip-Nr.)
  • Sachkundenachweis (die Hundehalterausbildung wurde wesentlich erweitert, die Ausbildung muss vor Anschaffung des Hundes absolviert werden, die Dauer der Ausbildung beträgt 6 Stunden)
  • Ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung, mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro, besteht.
  • Die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
  • NEU: Bestätigung vom Tierarzt über die Größe/das Gewicht des Hundes (40:20 Regel)
  • NEU: Alltagstauglichkeitsüberprüfung (ATP) für Hunde die in die 40:20 Regel fallen


Chip-Pflicht für Hunde

Jeder Hundehalter kann selbst mit der Chip-Nummer seines Hundes über den Link http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx überprüfen, ob sein Hund in der Österreichischen Hundedatenbank registriert ist.

Lt. Tierschutzgesetz § 24a müssen Hunde nicht nur durch einen Mikrochip gekennzeichnet, sondern auch in eine bundesweite Hundedatenbank eingetragen werden. Nur so kann ein eventuell entlaufener Hund auch mit dem Hundehalter in Verbindung gebracht werden.

Registrieren können Sie Ihren Hund hier:

  • Direkt beim Tierarzt
  • Online über den Link http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at (das geht jedoch nur mit einer Bürgerkarte oder ID-Austria)
  • Via Formular an die BH Eferding/Grieskirchen (Formular liegt bei uns auf der Gemeinde auf)

Kosten: EUR 50,00 Hundesteuer pro Jahr

Hundemarke wird keine mehr ausgegeben.



Das neue Hundehaltegesetz - die wichtigsten Infos:

1.      Einteilung in große und kleine Hunde (40:20 Regel)

Nach den gesetzlichen Bestimmungen in OÖ. gilt ein Hund als „groß“, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Alle Hundehalter:innen, die ab dem 01. Dezember 2024 einen großen Hund bei der Gemeinde neu anmelden, müssen neben den allgemeinen Anforderungen bei der Anmeldung zusätzlich innerhalb einer bestimmten Frist auch eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) mit ihrem Hund absolvieren. Das Ziel dieser Prüfung ist es sicherzustellen, dass das Mensch-Tier-Gespann in alltäglichen Situationen gut funktioniert.

 

2.      Erweiterte Pflichten bei speziellen Hunderassen

Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Stafforshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und deren Kreuzungen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Das gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes. Ist unklar, ob der Hund einer dieser speziellen Rassen angehört, hat die Hundehalterin oder der Hundehalter ein Sachverständigengutachten vorzulegen.

 

3.      Erweiterte Pflichten bei „auffälligen Hunden“

Hunde, die ein aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigen, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen werden muss, gelten als auffällige Hunde. Halter:innen dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen. Auffällig ist ein Hund, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Im Oö. Hundehaltegesetz 2024 ist geregelt, dass ein Hund jedenfalls als auffällig gilt, wenn:

  • die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bestanden wurde, oder
  • der Hund, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, ein aggressives Verhalten zeigt und damit eine Bedrohung für Mensch oder Tier darstellt. Beispiele dafür können bedrohliches Anspringen (zB. Menschen) oder das Hetzten (zB. von Tieren) sein, oder
  • der Hund einen Menschen verletzt oder ein Tier wiederholt oder schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Weitere Informationen gibt es unter: www.sichermithund.at oder unter www.hundehaltung-ooe.at